(Vereins)haftpflichtversicherung

Die Grundregel lautet: Was im Verein laut Satzung gemacht wird, muss versichert werden! Wichtigste Versicherung ist die sogenannte Vereins- oder Träger- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sichert den Verein, den Vorstand, die Mitglieder und Ehrenamtlichen gegen Sach- und Personenschäden ab, bei denen einem Dritten Schadenersatz geleistet werden muss. Deshalb: kein Verein ohne (Vereins-)Haftpflichtversicherung! Diese Versicherung bietet jedoch keinen Schutz gegen alle Schäden im Verein. Ob weitere Versicherungen sinnvoll sind, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Teile dieser Texte liegt eine von der Verbraucherzentrale NRW e. V. genehmigte Bearbeitung von Texten aus dem Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“, 1. Auflage 2014, © Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf , www.verbraucherzentrale.nrw zugrunde.