Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Rechte und Pflichten sind üblicherweise in der Satzung des Vereins geregelt. Nachfolgend sind die typischen Rechte und Pflichten dargestellt.

Rechte und Pflichten der Mitglieder
 

Rechte der Mitglieder:

  • Im Gesetz ist geregelt, dass eine Minderheit von mindestens 10 Prozent der Mitglieder vom Vorstand die Einberufung einer MV verlangen darf (§ 37 BGB). Der Anteil von 10Prozent kann in der Satzung auch höher sein. Für die Mitglieder gibt es gegenüber dem Vorstand ein Informationsrecht bezüglich der Mitgliederzahl.
  • Mitglieder können MV-Beschlüsse anfechten, allerdings muss dies relativ zeitnah geschehen (Frist bei Wahlen ca. ein Monat, sonst ca. drei Monate)
  • Das einzelne Mitglied hat lediglich im Rahmen der Mitgliederversammlung ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand.
  • Ein Mitglied kann im Rahmen der satzungsmäßig vorgegeben Fristen austreten.
  • Mitglieder können je nach Satzungsregelung im Vorfeld oder während Mitgliederversammlungen Anträge stellen bzw. die Aufnahme von Tagesordnungspunkten verlangen.
  • Es besteht ein Anspruch auf Einladung und Teilnahme an allen Mitgliederversammlungen, dies gilt auch für außerordentliche und/oder nichtstimmberechtigte Mitglieder.
  • Weitere Rechte können sich aus der Satzung ableiten.

Pflichten:

  • Zahlung des Mitgliedsbeitrags, falls dieser erhoben wird
  • Vertreten der Vereinsziele bzw. Vermeiden von vereinsschädigendem Verhalten
  • Ableistung einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist
  • Befolgen von Satzungsregelungen/Vereinsordnungen
  • Weitere Pflichten, die sich aus der Satzung/Vereinsordnungen ergeben können

 

 

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