Hauptamt und Ehrenamt im Verein

Die meisten Vereine sind rein ehrenamtlich organisiert. Haben sie aber eine gewisse Größe erreicht und werden die Aufgaben zu umfangreich, dann wird zur Entlastung eine hauptamtliche Kraft eingestellt. Damit kann sich eine Organisation stark verändern. In der Regel ist das unproblematisch, aber manchmal kommt es doch zu Konflikten.

Hauptamt und Ehrenamt im Verein
 

Wenn es Probleme gibt, dann meistens, weil die Rollen- und Arbeitsteilung nicht klar geregelt sind. Sind die Ehrenamtlichen Arbeitgeber qua Vorstandsfunktion oder sollen sie durch eine hauptamtliche Kraft angeleitet werden? Manchmal entstehen Missverständnisse, etwa Folgendes: Ein Vorstand beklagt sich, dass die hauptamtliche Mitarbeiterin am Wochenende nie greifbar ist („Ich bin immer da, obwohl ich nicht einmal bezahlt werde!“). Die hauptamtliche Mitarbeiterin beschwert sich im Gegenzug darüber, dass sie auch ein Recht auf Privatleben habe und nicht jedes Wochenende dem Verein zur Verfügung stehen kann. Oder eine Ehrenamtlich will die nächsten Wochen pausieren, weil die Enkel kommen. Nun muss die hauptamtliche Kraft für Ersatz sorgen.

Was ist zu tun, um derartige Konflikte zu vermeiden? Am besten ist es, die Dinge offen anzusprechen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Hierzu zwei Tipps:

  • Nehmen Sie sich in einem gemischten Team von Haupt- und Ehrenamtlichen für einen Nachmittag Zeit und klären Sie die gegenseitigen Erwartungen. Was wollen die Ehrenamtlichen von den Hauptamtlichen und umgekehrt. In vielen Punkten wird Übereinstimmung herrschen. Dort aber, wo es unterschiedliche Erwartungen gibt, müssen Kompromisse ausgehandelt werden.
  • Führen Sie ein „Beschwerdemanagement“ ein. Das meint etwas ganz Einfaches: An wen soll man sich wenden, wenn man ein Problem mit einem ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter hat? In Vereinen werden manchmal Ehrenamtsbeauftragte benannt, die diese Rolle übernehmen. Es muss aber auch geregelt sein, was zu tun ist, wenn man vielleicht gerade mit diesen Ansprechpartnern selbst ein Problem hat. An wen wendet man sich dann? An den Vorstand vielleicht? Wichtig ist, den Weg der Behandlung einer möglichen Beschwerde so zu regeln, dass Augenhöhe und Vertrauensschutz gewährleistet ist.

 

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