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Wer stellt Zuwendungsbestätigung aus?
- Grundsätzlich ist dazu der vertretungsberechtigte Vorstand berechtigt
- Sollen andere Personen mit der Ausstellung beauftragt werden, zum Beispiel der Geschäftsführer, muss der dazugehörige Vorstandsbeschluss schriftlich dokumentiert werden, außerdem sollte auch eine Einweisung mit einem Haftungshinweis durchgeführt werden
- Bei gescannten Unterschriften sollte das Einvernehmen mit dem Finanzamt hergestellt werden