Vermögenshaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Vermögenshaftpflichtversicherung hingegen Schäden eines Dritten an dessen Vermögen, die durch den Verein entstehen. In der Bundesrepublik gibt es einige Berufsgruppen, für die eine Vermögenshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen zum Beispiel Steuerberater und Rechtsanwälte. Daraus können Sie bereits einen Hinweis entnehmen, wann eine solche Versicherung als besonders wichtig angesehen wird.

Hat die Leistung des Vereins regelmäßig Auswirkungen auf das Vermögen Dritter, etwa aufgrund satzungsgemäßer (Rechts-)Beratung von Ratsuchenden, zum Beispiel in Mietervereinen, Verbraucherzentralen, Schuldnerberatung usw., so ist eine Vermögenshaftpflichtversicherung in der Regel dringend anzuraten. Generell sollten Sie jedoch immer darauf achten, in welchem Umfang, etwa im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe, überhaupt Rat zu Rechtsangelegenheiten – und sei es auch nur zu einem Antrag auf Befreiung von den Rundfunkbeiträgen – erteilt werden darf. Hier setzt das Rechtsdienstleistungsgesetz enge Grenzen.

Teile dieser Texte liegt eine von der Verbraucherzentrale NRW e. V. genehmigte Bearbeitung von Texten aus dem Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“, 1. Auflage 2014, © Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf , www.verbraucherzentrale.nrw zugrunde.