Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch im privaten Bereich eine Versicherung, deren Bedeutung häufig unterschätzt wird. Über die Unfallversicherung kann der ehrenamtlich Tätige durch gesetzliche oder freiwillige Versicherung eine Absicherung auch gegen Berufsunfähigkeit erlangen. Zu bedenken ist jedoch dabei, dass sich die Absicherung immer auf den bisherigen Verdienst bezieht. Gerade in jungen Jahren bzw. zu Beginn einer beruflichen Tätigkeit würden im Falle einer Berufsunfähigkeit nur verhältnismäßig geringe Versicherungsleistungen gezahlt.
Außerdem sind nicht alle ehrenamtlich Tätigen über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Letztlich ist selbst bei denjenigen, die per Gesetz oder freiwillig in der Unfallversicherung sind, nicht immer klar, ob der Schutz im einzelnen Schadensfall auch greift. Bei einem Wegeunfall reicht ja beispielsweise ein kleiner Umweg und Zwischenstopp für einen privaten Einkauf, um den Versicherungsschutz zu gefährden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört auch ohne ehrenamtliche Tätigkeit zu den empfehlenswerten Versicherungen gerade in ersten Jahren der Berufstätigkeit. Für die Absicherung von Schadensfällen bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit bedarf es dann keiner zusätzlichen oder veränderten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Teile dieser Texte liegt eine von der Verbraucherzentrale NRW e. V. genehmigte Bearbeitung von Texten aus dem Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“, 1. Auflage 2014, © Verbraucherzentrale NRW e.V., Düsseldorf , www.verbraucherzentrale.nrw zugrunde.
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