Online Abstimmungen rechtssicher gestalten

Digitale Mitgliederversammlungen, in der Regel also Videokonferenzen, sind immer und zwingend auch Datenverarbeitung. Daher ist bei der Einladung und Durchführung, insbesondere aber auch bei den Abstimmungen auf datenschutzkonforme Tools zu achten. Der Anbieter solcher Plattformen sollte garantieren, dass die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung akzeptiert und eingehalten werden. Empfehlungen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Mediums leider nicht gegeben werden. Mit der Einladung sind die Mitglieder darüber zu informieren, dass Datenverarbeitung vorliegt. Weiter sollte das Einverständnis der Mitglieder zur Datenverarbeitung eingeholt werden. Ein weiterer Schutz für die Mitglieder und den Verein besteht darin, den Eintritt in den virtuellen Versammlungsraum nur mit Passwort zu ermöglichen. Bei Abstimmungen sollte auch jeder Teilnehmende mit seinem Klarnamen angemeldet sein, um Störer auszuschließen und nicht stimmberechtigte Mitglieder zu identifizieren oder Doppelabstimmungen zu vermeiden. Bei geheimer Abstimmungen, insbesondere der Vorstandswahl ist eine Wahlleitung bestimmen, die überwacht, dass das Auszählungsergebnis nicht einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden kann. Im Sinne des Datenschutzes ist ein klares Verbot für Mitschnitte von Bild und Ton oder von Screenshots auszusprechen.