Kommunikation mit Journalisten
Dieser Kontakt stärkt die Beziehung zwischen der Presse und dem Verein. Aber vielleicht entsteht doch auch aus dem einen oder anderen Telefonat auch ein Artikel. Die meist verbreitete und übliche Form, die Redaktionen zu informieren, ist jedoch die Pressemitteilung (siehe Artikel "Pressemitteilung").
Im Umgang mit Journalisten
- Kontaktieren Sie immer möglichst viele Medienvertreter und behandeln sie alle gleich.
- Kontaktaufnahme zu Journalisten am besten nach 11 Uhr.
- Den zuständigen Redakteur ermitteln.
- Redaktionsschluss beachten: bei größeren Tageszeitungen ca. 19 Uhr, bei kleineren (Landausgaben) noch früher.
- Pressmitteilungen frühzeitig versenden: Sieben bis ein Tag vor dem gewünschten Erscheinungstermin an die Tagespresse, ansonsten noch früher.
- Pressetermine zwischen 10 und 14 Uhr planen.
- Bei wichtigen Themen: am Tag vor dem erwünschten Termin anrufen und sich erkundigen, ob die Pressemitteilung von der Redaktion wahrgenommen wurde.
- Bei Anruf fragen Sie immer, ob der Journalist gerade Zeit für Sie hat.
Bei Kontakten per Mail:
- Betreff unbedingt in der Betreff-Zeile angeben, bei Rundmails Mail-Adressen aller Adressaten unbedingt „verdecken“.
- Am besten im Vorfeld den richtigen Ansprechpartner ermitteln und die Mail direkt an ihn richten.
- Selbst wenn eine Pressemitteilung als Anhang verschickt wird, beschreiben Sie in der Mail den Grund Ihrer Mail.
- Auf Grammatik & Co achten.
Es ist auf jeden Fall ratsam, sich einen Medienverteiler zu erstellen, um möglichst viele Medien zu erreichen. Wichtig: Er muss gepflegt werden!
Beispiel eines Medienverteilers
Medium | Ansprech-partner | Adresse | Ort | PLZ | Telefon | Fax | |
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Ärger mit Medien – Was tun, wenn man sich über die Zeitung ärgert:
- Berichtigungsanspruch: Kontakt zum Journalisten – die Möglichkeit, etwas in der nächsten Ausgabe richtig zu stellen (bei der NZ gibt es zum Beispiel den „Fehlerteufel“). Aus Fehlern lernt man, ein Hinweis führt vielleicht dazu, dass in Zukunft dieser Fehler nicht mehr passiert.
- Leserbrief: Allerdings ist es eher ein Forum für die Leser, ihre persönliche Meinung kund zu tun bzw. sich zu einem Thema zu äußern.
- Wenn notwendig, die Gegendarstellung: Ob die Gegendarstellung abgedruckt wird oder nicht, entscheiden die Juristen der Verlage oder evtl. die Gerichte und nicht die Journalisten. Die Gegendarstellung muss einer bestimmten Form entsprechen. Wenn die Form der Gegendarstellung von der Form, die im Landespressegesetz festgelegt ist, abweicht, wird die Gegendarstellung nicht abgedruckt. Eine Gegendarstellung muss sehr sachlich sein und sich auf das beziehen, was im Artikel angeblich nicht stimmte.
- Unterlassungsanspruch: Die Zeitung kann dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Aussage nicht zu wiederholen.
- Schadenersatzanspruch
Kommunikation in Krisenzeiten
Besteht die Gefahr, dass ein Verein negative Schlagzeilen macht, oder ist es bereits passiert, muss der Verein unbedingt handeln:
- Wenn der Konflikt / Skandal / Problem noch nicht öffentlich ist, aber es jederzeit werden kann, hilft manchmal die Flucht nach vorne: Informieren Sie von sich aus die Medien. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge zu erklären, und geben Gerüchten wenig Chance.
- Es gilt die Regel: „Alles, was man sagt, muss wahr sein, aber man muss nicht alles sagen, was wahr ist.“
- Bei Formulierung der Pressemitteilung anlässlich des Problems sollte man auf die genauere Wortwahl achten.
- Sorgen Sie unbedingt dafür, dass alle Infos, die an die Presse weitergegeben werden, stimmig sind und kanalisiert werden (am besten die Kommunikation erfolgt nur über den Pressesprecher bzw. Vorstand, alle anderen sollen mit der Presse nur nach einer Rücksprache mit diesen reden dürfen).
- Auch nach der akuten Phase ist es notwendig, in Kontakt mit den Medien zu treten, um aufzuzeigen, wie das Problem gelöst wurde, welche Schritte dafür der Verein unternommen hat.
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